Satzung & Regeln

 

Aus unserer Vereinssatzung könnt Ihr unsere Aufgaben und Ziele entnehmen

Vereinssatzung

§ 1 Name & Sitz
  1. Der Verein wurde zum 1. Januar 2019 gegründet und führt den Namen „MIA SAN MIA SAARLAND".
  2. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Ottweiler, Register-Nr. VR1066 eingetragen und trägt den Zusatz „e.V."
  3. Der Sitz des Vereins ist im Zeisigweg 5, 66578 Schiffweiler, Saarland.
§ 2 Geschäftsjahr
  1. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
§ 3 Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist es, zwischenmenschliche Kontakte auf persönlicher Ebene durch regelmäßige Treffen im Vereinsheim oder bei anderen Veranstaltungen wieder zu fördern bzw. neu aufleben zu lassen.
  3. Dabei soll bei unterschiedlichsten Veranstaltungen Geld für soziale Zwecke gesammelt werden.
  4. Der Satzungszweck wird insbesondere durch regelmäßige Treffen im Vereinsheim bzw. regelmäßigen Fahrten zu Veranstaltungen jeglicher Art des FC Bayern München umgesetzt. Ebenso werden Einnahmen aus Spendenaktionen an Hilfsprojekte in der örtlichen Umgebung weitergeleitet.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke bzw. die Verwaltung des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft im Verein können alle Personen erwerben, die sich entweder diesem Verein oder dem FC Bayern München verbunden fühlen und gemäß dem Motto „Mia san Mia" auch bereit sind Mitmenschen mit Handicap zu unterstützen.
  2. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Diese können sowohl aus volljährigen, als auch aus Kindern bzw. Jugendlichen bestehen.
  3. Der Aufnahmeantrag ist ausschließlich schriftlich oder online auf der vereinseigenen Homepage zu stellen. Bei minderjährigen Mitgliedern ist zusätzlich die  Unterschrift des Erziehungsberechtigten nötig.
  4. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  5. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Mitgliedsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 Beiträge

Vom Vorstand des Vereins werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10 Organe des Vereins
 Organe des Vereins sind:
  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
§ 11 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
  2. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  3. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
  4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
  5. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
  6. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  7. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  8. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
  9. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
  10. Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
  11. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  12. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  13. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
  14. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 Vorstand
  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der Finanzleiter/in sowie einer oder einem Schriftführer/in.
  2. Die Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Ausübung mehrerer Vorstandsämter betrauen.
  3. Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  5. Vorstandsmitglieder können nur aktive Mitglieder des Vereins werden.
  6. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  7. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
  8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt im Vorstand.
§ 13 Kassenprüfung
  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren eine/n Kassenprüfer/in.
  2. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
  3. Eine Wiederwahl ist zulässig.
§ 14 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerlbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an nachstehende Organisation welche das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat:

Kinderhospizdienst Saar
Hauptstraße 155
66589 Merchweiler

In unseren Spielregeln wird das Miteinander im Verein festgelegt

Spielregeln

1. Foto & Videorechte
  • Mit deiner Unterschrift auf der Beitrittserklärung erlaubst du das Erstellen von Foto- und Videomaterial auf diversen Veranstaltungen sowie bei Fahrten und Besuchen bei den Spielen des FC Bayern München in der Allianz Arena und in anderen Stadien. Darin inbegriffen sind vor allem Fotos und Videos mit deiner Person.
  • Im gleichen Zug erlaubst du dem Verein "MIA SAN MIA SAARLAND" die Veröffentlichung des Foto- und Videomaterials auf der vereinseigenen Homepage und in diversen regionalen Medien. Überregionale Medien mit Ausnahme des FC Bayern Magazins sind nicht inbegriffen. Der Verein versichert, das gefertigte Foto- und Videomaterial nicht in den sozialen Medien zu veröffentlichen.
2. Alkohol und Drogen
  • Der übermäßige Genuss von Alkohol während der Veranstaltungen des Vereins ist untersagt. Bei wiederholtem Auftreten behält sich der Vorstand Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein vor. Dagegen ist binnen 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Widerspruch einzulegen. Danach entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Verbleib des Mitgliedes im Verein.
  • Das Mitfähren oder der Genuss von Drogen während vereinsinternen Veranstaltungen oder Reisen zu den Spielen des FC Bayern München sowie Besuchen in der Allianz Arena oder anderen Stadien ist strengstens untersagt! Zuwiederhandlungen werden mit dem sofortigen, unwiderruflichen Ausschluss aus dem Verein geahndet. Zu dem wird vom Vorstand ein strafrechtliches Verfahren gegen die Person eröffnet.  Befreundete Fanclubs und Partner des Vereins werden umgehend über den Missstand informiert.
3. Reisen zu Veranstaltungen
  • Jede mitreisende Person muss dem Verein mit Name, Vorname, aktueller Wohnanschrift, Geburtsdatum und Telefon bekannt sein. Eine Fahrt zu den Veranstaltungen des Vereins ohne diese Daten ist ausgeschlossen. Über die Mitreise einer nicht dem Verein zugehörigen Person entscheidet der Vorstand. Dies gilt auch für Personen von befreundeten Fanclubs.
  • Weder der Verein noch das Busunternehmen, welches für eine Reise gebucht wurde, sind für das Versäumen von Abfahrtszeiten verantwortlich. Das pünktliche Erscheinen an den vereinbarten Abfahrtsstellen obliegt einzig und allein dem mitreisenden Mitglied oder Gast. Für eventuell entstehende Kosten der verspäteten Person haftet weder das Busunternehmen noch der Verein.
  • Mitreisende Gäste oder Mitglieder des Vereins sind einzig und allein selbst dafür verantwortlich, keine Schäden oder groben Verschmutzungen an den gemieteten Fahrzeugen oder Bussen zu hinterlassen. Durch den Reisegast verursachte Reinigungs- oder Reparaturkosten gibt der Verein direkt an den Verursacher weiter. Dieser hat diese Kosten in voller Höhe zu tragen. Sollte er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen hat der Verein das Recht gerichtliche Schritte gegen den Reisegast einzuleiten.
4. Ticketverkauf
  • Der Ticketverkauf für die Heimspiele des FC Bayern München in der Allianz Arena erfolgt ausschließlich an volljährige, aktive Mitglieder des Vereins. Passive Mitglieder haben kein Recht, Tickets zu erwerben. Die maximale Anzahl an Tickets pro Mitglied für ein Spiel ist auf 4 begrenzt. Der Ticketverkauf erfolgt nach Erhalt der Zusage des FC Bayern München und Erhalt der genauen Sitzplatzzuweisungen. Davor werden keine Ticketreservierungen angenommen. Tickets sind ausschließlich online auf unserer Homepage zu erwerben. Alle aktiven Mitglieder werden auf dem elektronischen Weg darüber informiert, dass der Ticketverkauf begonnen hat. Der Verein garantiert keinen Erhalt von in der Reihenfolge fortlaufenden Eintrittskarten. Für Gruppenbildungen sind die Mitreisenden Personen selbst verantwortlich.
  • Tickets für Freunde von aktiven Vereinsmitgliedern sind unter Angabe aller persönlichen Daten der dritten Person (Name, Vorname, aktuelle Wohnanschrift, Geburtsdatum, Telefon) erhältlich, aber vom Vorstand zu genehmigen.
  • Der Erwerb von Tickets für die Heimspiele des FC Bayern München in der Allianz Arena ist ausschließlich in Verbindung mit der Reservierung eines Sitzplatzes im Reisebus möglich!
5. Zahlung von Tickets
  • Gebuchte Tickets müssen bis spätestens 14 Tage nach Bestellung bezahlt werden. Maßgeblich dafür ist der Zahlungseingang auf dem Vereinskonto. Sollte bis zu diesem Datum keine Zahlung erfolgt sein, werden gebuchte Tickets ohne weitere Rücksprache wieder in den Ticketmarkt zurückgestellt und die Bestellung storniert. Sollte seitens eines aktiven Vereinsmitgliedes ein derartiges Verhalten wiederholt auftreten, wird es vom Ticketerwerb ausgeschlossen.8 Tage vor Ablauf der Bestellfrist wird der Ticketmarkt für unsere befreundeten Fanclubs freigegeben.
  • Jeder Reisegast hat das Recht bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Reise vom Ticketerwerb zurück zu treten und erhält den Kaufpreis inkl. Sitzplatzreservierung in voller Höhe zurück erstattet. Ist diese Frist verstrichen, hat der Reisegast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises inklusive der Sitzplatzreservierung für den Reisebus mehr.
6. Beiträge und Preise
  • Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag. Dieser unterteilt sich in Beiträge für aktive, passive Mitglieder sowie Fördermitgliedschaften und ermäßigte Mitgliedschaften für Rentner, Schwerbehinderte oder Rollstuhlfahrer.
  • Mit den Beiträgen werden Veranstaltungen des Vereins wie Sommerfest, Weihnachtsfeier, Spielefahrten etc. subventioniert. Die Verwaltung des Vereins wird damit ebenfalls bestritten.
  • Die Beiträge werden vierteljährlich per SEPA-Lastschriftverfahren von ihrem Bankkonto eingezogen. Bitte achten sie auf ausreichende Deckung ihres Kontos damit keine Kosten für Rücklastschriften entstehen. Die Abbuchungen werden rechtzeitig - eine Woche vor Ausführung - per E-Mail angekündigt. Barzahlung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
  • Beitragsanpassungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und allen Mitgliedern rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Jedes Mitglied hat das Recht bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Beitragsänderung per E-Mail oder Post seine Mitgliedschaft im Verein ebenfalls schriftlich per E-Mail oder Post fristgerecht zum Ende der Mitgliedsperiode zu kündigen.
7. Kündigung der Mitgliedschaft
  • Die Vereinsmitgliedschaft kann jeweils einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedschaftszeitraums ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Post gekündigt werden. Für einen fristgerechten Eingang des Kündigungsschreibens ist das Mitglied selbst verantwortlich.
  • Andere Wege für die Kündigung wie zum Beispiel SMS, WhatsApp oder andere Messenger-Dienste werden nicht akzeptiert und ohne weiteren Kommentar ignoriert.
  • Eine Rückerstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen.
  • Eventuell bestehende Forderungen des Vereins dem Mitglied gegenüber sind von der Kündigung nicht betroffen und bleiben weiter bestehen. Darin enthalten sind auch eingeleitete und einzuleitende strafrechtliche Maßnahmen.

Schiffweiler, den 15. März 2018